Hessisches Antidiskriminierungsgesetz

Hessisches Antidiskriminierungsgesetz

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sollten alle Menschen vor Diskriminierung geschützt sein. Realität ist aber, dass diese Vorstellung häufig in der Praxis unterzugehen scheint oder wenig Beachtung findet. Wo die Macht des Gesetzes nicht beachtet wird, nimmt das Gesetz der Macht überhand.

 

Die Gemeinschaft von Menschen mit unterschiedlichen Gedanken, Gefühlen, Gewohnheiten und Erfahrungen, erfordert eine gewisse soziale Ordnung des Zusammenlebens.

 

Hierzu ein Vorschlag über ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine wirkungsvolle  Bekämpfung der Diskriminierung, die auch nachhaltig und wirkungsvoll ist.

 

Diskriminierung entsteht dort, wo eine vorherige Integration misslungen ist. Nur einen Schuldigen gibt es dafür in der Regel nicht. Integration ist nämlich keine Einbahnstraße. Damit eine Gesellschaft gesund und in Harmonie leben kann, ist ein friedvolles Miteinander Grundvoraussetzung.

 

Wenn man nun bedenkt, dass fast jedes zweite Kind in Hessen unter sechs Jahren einen Migrationshintergrund hat, wird einem die mögliche Spannung, die in den nächsten Jahren zu entstehen droht, erst wirklich bewusst.

 

Statistisch gesehen haben Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen einen geringeren Bildungsstand, als Menschen, die schon seit vielen Generationen in Deutschland leben. Das wirkt sich natürlich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Mitbürger, die erst in der ersten oder zweiten Generation in Deutschland leben, üben im Vergleich zu Mitbürgern, die schon seit mehreren Generationen in Deutschland leben, einen schlechter bezahlten Beruf aus und haben nicht dieselben Aufstiegsmöglichleiten.

 

Damit sich diese Kluft zwischen den Mitbürgern nicht noch weiter vergrößert, ist es sehr wichtig, heute schon Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

 

Hauptanknüpfungspunkt ist dabei die Bereitstellung von Bildungsmöglichkeiten, sowohl für junge Menschen, als auch bereits Erwachsene.

 

Schon 1999 hat die hessische Landesregierung mit den „Leitlinien der Integrationspolitik“ einen bedeutenden Schritt in Richtung einer erfolgreichen Eingliederung in die Gesellschaft von Menschen mit Migrationshintergrund unternommen.

 

Seit jeher spielte Hessen im Thema Integration eine Vorreiterrolle. Das sogar europaweit.

 

Wie bereits erwähnt, entsteht Diskriminierung dort, wo eine erfolgreiche Integration misslungen ist. Hessen hat somit einen entscheidenden Vorteil im Kampf gegen die Benachteiligung von Mitbürgern.

 

Als das Land Hessen der „Koalition gegen Diskriminierung“ beitrat, wurde der Kampf auf eine neue Ebene gehoben. Nun kann Hessen auch anderen Bundesländern ein Vorbild sein und zeigen, wie es den Kampf gegen Benachteiligung angeht. Hier ist auf die sehr gute Vorarbeit der Landesregierungen, für eine erfolgreiche Integration, zu verweisen.

 

Es ist entscheiden, dass die aktuellen und zukünftigen Probleme nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

 

Vielmehr sollten wir jetzt mit noch mehr Engagement und Einsatz beweisen, wie wichtig uns dieses Thema ist. Wie wichtig uns eine erfolgreiche Integration ist. Und wie wichtig uns eine harmonische Zukunft ist, in der Benachteiligung ein Fremdwort ist.

 

Viele wichtige Maßnahmen wurden bereits öfter vorgeschlagen.

 

Wie zum Beispiel die Überprüfung von Landesgesetzen, ob die Gleichbehandlungsgrundsätze dort Beachtung finden.
Aber auch eine direkte Verankerung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in hessische Gesetze ist zwingend notwendig. Am besten in Form eines Antidiskriminierungsgesetzes in Hessen.
Natürlich müssen diese Gesetze dann auch befolgt werden. Dafür müssen sich die Exekutive und die Judikative stark machen.
Es sollten allgemeine unabhängige Antidiskriminierungsstellen aufgebaut werden, die für jeden zur Verfügung stehen. Diese Anlaufstellen haben demnach verschiedene Aufgaben.
Das Bewusstsein der Mitbürger muss wachgerüttelt werden. Durch eine erfolgreiche Prävention kann Diskriminierung eingedämmt werden.
Es soll dafür gesorgt sein, dass jeder zumindest weiß, wobei es um Antidiskriminierung geht. Idealerweise sollte sich jeder auch gezielt mit dem Thema auseinandersetzten. Denn Diskriminierung kann sehr vielfältig sein.
Dies kann durch bereits bestehende Vereine und Organisationen organisiert werden.
In diesem Rahmen sollen auch wissenschaftliche Untersuchungen zum aktuellen Stand über Benachteiligung geführt werden, die Rückschlüsse auf ein effizienteres Vorgehen gehen Diskriminierung ermöglichen.

Erforderlich wären außerdem fachlich qualifizierte Ansprechpartner, die sich um eine zielführende Beratung kümmern können.

Die Beratung selbst, sollte in eigens dafür bereitgestellten Stellen stattfinden. Auch ein aktives Auftreten durch die neuen Medien ist heutzutage kaum wegzudenken.

 

Durch Öffentlichkeitsarbeit sollen zusätzlich Menschen erreicht werden. Vor allem sollen die Betroffenen selbst dazu ermutigt werden, Diskriminierung anzuzeigen. Zu oft wird nämlich von den Betroffenen selbst, eine stattgefundene Diskriminierung verschwiegen.
Mithilfe der Antidiskriminierungsstelle, soll es eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden, die für beide Parteien Gültigkeit besitzt.

 

Ziel ist es Menschen durch ihre Unterschiedlichkeit zu vereinen. Damit dies funktionieren kann, soll die Antidiskriminierungsstelle in Verbindung mit einem hessischen Antidiskriminierungsgesetz effektiv gegen Benachteiligung vorgehen, sodass wir für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft sorgen, in dem jeder so leben kann, wie es ihm laut dem Grundgesetz zusteht.

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