1. Der Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist zur Zurückhaltung sämtlicher Prozessunterlagen bis zur völligen Kostentilgung berechtigt.
2. Forderungen aus Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und der Gegenpartei / den zur Kostenerstattung Verpflichteten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, sind einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer von dem Auftraggeber an den Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy vom Tage der Auftragserteilung an in Höhe der Gebührenansprüche des beauftragten Rechtsanwaltes unwiderruflich abgetreten. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des/der Auftraggeber(s) ist der Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy berechtigt, festzulegen, welche Forderungen durch die Zahlung des/der Auftraggeber(s) erfüllt sind. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy kann seine Anwaltsforderungen dem Auftragsgeber gegenüber abtreten.
3. Die Haftung für Berufsversehen wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 250.000 EURO für jeden Einzelfall beschränkt. Für Fälle eines über diesem Betrag liegenden Schadensrisikos bietet Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy den Abschluss einer risikodeckenden Einzelobjektversicherung, bei der die Versicherungsprämie zu Lasten des Auftraggebers geht, ausdrücklich an.
4. In Ehesachen haftet Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy weder für die Vollständigkeit, noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Vorsorgungsausgleichsberechnung vorzulegenden Unterlagen oder der von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beträge.
5. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy weist ausdrücklich darauf hin, dass in Arbeitsstreitigkeiten gemäß § 12a Abs. 1 ArbGG in Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes besteht.
6. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy weist darauf hin, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist.