AGB

1. Mandatierung, Einbeziehung von AGB

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Kanzlei Dr. phil. Dr. jur. Iranbomy (nachfolgend: Rechtsanwalt) und ihren Auftraggebern (Mandanten), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (diese Verträge nachfolgend: Mandate). Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere solchen des Mandanten, in das Mandat wird ausdrücklich widersprochen. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Der Rechtsanwalt behält sich jedoch grundsätzlich die Ablehnung eines Mandates auch nach Unterzeichnung der Vollmacht vor.

 

2.Gebühren, Vorschuss, Aufrechnungsbeschränkung, §49b BRAO

Die Gebühren des Rechtsanwalts berechnen sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Abweichend hiervon kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich (§ 4 RVG) zulässig ist; diese bedarf der Schriftform. Der Rechtsanwalt kann bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlichen Gebühren/Honorare und Auslagen unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen Vorschuss fordern und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig machen. Die Rechnungstellung erfolgt dabei durch den Rechtsanwalt. Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung des Rechtsanwalts nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Werden die Gebühren durch einen Dritten beglichen, so wird dieser nicht als Mandant behandelt und er erhält dementsprechend weder rechtliche Leistungen noch Informationen.  Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass ab der ersten telefonischen Beratung oder einem Informationsgespräch Anwaltskosten mindestens 220,- Euro bei Privatpersonen bzw.
450,- Euro bei Firmen fällig werden. Zusätzlich werden gemäß §49b BRAO unsere Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert berechnet. Hierzu wird wegen des Auslandbezuges eine 2,5-Gebühr nach der RVG-Tabelle zu Grunde gelegt. Der Mandant ist informiert, dass unsere anwaltlichen Gebüren höher sind als die gesetzlichen Gebühren nach RVG. Die Auflagen, Fahrt- Abwesenheitskosten werden extra berechnet. Wenn jemand über nicht genügend Einkommen und Vermögen verfügt und auch nicht rechtschutzversichert ist, kann er unter bestimmten Bedingungen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe bekommen, falls das Gericht die Kosten bewilligt.

3. Information durch den Mandanten

Der Mandant hat den Rechtsanwalt in der Regel schriftlich zu informieren; soweit die Übergabe von Unterlagen erforderlich ist, sind grundsätzlich nur Kopien zu übergeben, die Anforderung von Originalen durch den Rechtsanwalt kann auch mündlich geschehen. Der Mandant ist gehalten, sich sämtliche ihm übersandte Schriftstücke sorgfältig durchzulesen und seine Anmerkungen und Kommentare möglichst unverzüglich schriftlich an den Rechtsanwalt zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nur telefonischer Mitteilung an einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter des Rechtsanwalts die rechtzeitige Weiterleitung an den bearbeitenden Rechtsanwalt nicht immer gewährleistet werden kann.
Der Mandant ist damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt mit anderen verbundenen Anwälten oder Firmen kooperiert und dass diese  im Namen des Mandanten auftreten und handeln und juristische Leistungen erbringen können. Der Mandant wird sich wahrheitsgetreu und kooperativ verhalten, den Rechtsanwalt über jegliche Entwicklungen informieren und ihn über seine aktuelle Adresse und Telefonnummer auf dem Laufenden halten. Der Mandant ist dafür verantwortlich, den Rechtsanwalt mit jeglichen relevanten Informationen zu versorgen, ihn auf dem aktuellen Stand zu halten und Informationen vertraulich zu behandeln.Der Mandant muss auf telefonische oder schriftliche Anforderung des Rechtsanwalts anwesend sein, auf Nachforschungsanforderungen im Prozess antworten, die Rechtsanwaltsrechnungen zügig begleichen und anderen wichtigen Verpflichtungen nachkommen.

4. Verschwiegenheit

Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet in Bezug auf sämtliche Informationen des Mandanten, von denen er im Rahmen des Mandats Kenntnis erhält, ausgenommen in Bezug auf solche Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Der Mandant erteilt mit Beauftragung des Rechtsanwalts die Erlaubnis, Dritten der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Tatsachen mitzuteilen, sofern dies nach dem üblichen Geschäftsablauf zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats erforderlich ist; dies beinhaltet auch die Weitergabe von der Verschwiegenheitsverpflichtung erfasster Informationen an nicht-rechtsanwaltliche und freie Mitarbeiter des Rechtsanwalts, soweit diese ihrerseits vom Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Die Pflicht zur Verschwiegenheit glit nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatverhätnis oder die Verteidigung des Rechtsanwaltes in eigener Sache die Offenbarung erfordern.

5. Haftungsbeschränkung, Verjährung

Alle Angaben und Links dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratung dar. Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Unsere Kanzlei übernimmt  keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der auf der Website zusammengestellten Informationen. Nach dem Teledienstgesetz (TDG) sind wir nicht dazu verpflichtet, die Inhalte fremder Anbieter, auf die sie verweist, ständig auf zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit neu zu überprüfen. Haftung sowie Garantie auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann durch uns daher nicht übernommen werden.
Die auf der Website veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt. Sie erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit. Hierfür übernehmen  wir keine Gewähr.
Die Funktion der Website wird regelmäßig geprüft. Für eventuelle Probleme oder Schäden, die beim Herunterladen von Dateien aus unserem Internetangebot auftreten könnten, wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung des Rechtsanwalts auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensabhängige Haftung wird auf maximal EUR 1.000.000,00 pro Schadenfall beschränkt, wenn der Rechtsanwalt den nach § 51a BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) vorausgesetzten Versicherungsschutz unterhält; dieser ist auf Verlangen des Mandanten vom Rechtsanwalt nachzuweisen. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt für Mandanten, die das Mandat als Unternehmer, d.h. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit der Maßgabe, dass auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen des Rechtsanwalts auf max. EUR 1.000.000,00 beschränkt ist, ausgenommen die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Der Rechtsanwalt ist bereit, auf schriftliches Verlangen des Mandanten, das auch die Verpflichtung enthält, die dadurch anfallenden Mehrkosten im Vorschusswege zu übernehmen, eine Versicherung in von dem Mandanten gewünschter Höhe für den Einzelfall abzuschließen und bis zur Höhe der zu erlangenden Deckung die vorstehenden Haftungsbegrenzungen aufzuheben. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit in Deutschland in angemessener Zeit üblicherweise nur Deckung für aus rechtsanwaltlicher Schlechtleistung resultierende Schäden allenfalls bis EUR 5.000.000,00 zu erlangen ist und dass der Rechtsanwalt keine Gewähr übernimmt, dass ihm in der vom Mandanten gewünschten Höhe kurzfristig Deckungsschutz gewährt wird. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren in der Regel in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

6. Abtretungsbeschränkung

Die dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechtsanwalts nicht übertragbar. Die Vergütungsansprüche des Rechtsanwalt sind nur an Rechtsanwälte als Dritte abtretbar, im Falle des Vorliegens einer rechtskräftig festgestellten Forderung, eines fruchtlosen Vollstreckungsversuchs oder der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Mandanten auch an nicht als Rechtsanwälte zugelassene Dritte. Der Mandant stimmt zu, dass der Rechtsanwalt berechtigt ist seine Rechte einem zugelassenen Rechtsanwalt abzutreten, insbesondere das Mandatsverhältnis und die Geltendmachung seiner anwaltlichen Kosten.

7. Schriftform

Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen eines Mandats bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieser Schriftformerfordernis.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen, einschließlich an den Rechtsanwalt zum Einzug gegebener Schecks und Wechsel, ist der Kanzleiort des Rechtsanwalts, an dem das Mandatsverhältnis begründet wurde. Alle Mandate unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

9. Externe Links

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10. Übermittlung von Inhalten via E-Mail

Wir weisen darauf hin, dass (vertrauliche) Informationen, die Sie uns per E-Mail übermitteln, möglicherweise von unbefugten Dritten manipuliert und eingesehen werden können.

11. Unverbindlichkeit der Auskünfte

Alle Auskünfte, die außerhalb eines Vertragsverhältnisses gegeben werden, sind unverbindlich. Durch eine E-Mail-Anfrage entsteht nicht automatisch ein Vertragsverhältnis.

12. Unsere Mandatsbedingungen

1. Der Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist zur Zurückhaltung sämtlicher Prozessunterlagen bis zur völligen Kostentilgung berechtigt.

2. Forderungen aus Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und der Gegenpartei / den zur Kostenerstattung Verpflichteten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, sind einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer von dem Auftraggeber an den Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy  vom Tage der Auftragserteilung an  in Höhe der Gebührenansprüche des beauftragten Rechtsanwaltes unwiderruflich abgetreten. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des/der Auftraggeber(s) ist der Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy  berechtigt, festzulegen, welche Forderungen durch die Zahlung des/der Auftraggeber(s) erfüllt sind. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy kann seine Anwaltsforderungen dem Auftragsgeber gegenüber abtreten.

3. Die Haftung für Berufsversehen wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 250.000 EURO für jeden Einzelfall beschränkt. Für Fälle eines über diesem Betrag liegenden Schadensrisikos bietet Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy den Abschluss einer risikodeckenden Einzelobjektversicherung, bei der die Versicherungsprämie zu Lasten des Auftraggebers geht, ausdrücklich an.

4. In Ehesachen haftet Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy weder für die Vollständigkeit, noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Vorsorgungsausgleichsberechnung vorzulegenden Unterlagen oder der von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beträge.

5. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy weist ausdrücklich darauf hin, dass in Arbeitsstreitigkeiten gemäß § 12a Abs. 1 ArbGG in Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes besteht.

6. Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy weist darauf hin, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist.

13. Widerstreitende Interessen

Der Mandant hat den Rechtsanwalt am Anfang der Tätigkeit schriftlich über die gesamten Daten der Gegenpartei zu informieren.

Die Interessen, welche der Anwalt im Rahmen des ihm erteilten Auftrags zu vertreten hat, ist dem Anwalt schriftlich zu erteilen.

sind subjektiv und nicht nur objektiv zu bestimmen. Grundlage der Regelung des § 43a Abs. 4 BRAO sind das Vertrauensverhältnis vom Rechtsanwalt und Mandant, die Wahrung der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und die im Interesse der Rechtspflege gebotene Gradlinigkeit der anwaltlichen Berufsausübung (BT-Drucks. 12/4993, S. 27; vgl. auch BVerfGE 108, 150). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und den Interessen des eigenen Mandanten verpflichtenden Rechtsanwalt voraus (BGH, Urteil vom 8.11.2007 – IX ZR 5/06, BGHZ 174, 186 Rn. 12 = NJW 2008, 1307).

Dieser Blickwinkel wird freilich dadurch subjektiviert, das in die objektive Interessenbestimmung der Wille des Mandanten einzubeziehen ist, ob er bereit ist mit dem Anwalt einen entsprechenden kostenpflichtigen Anwaltsvertrag konkret abzuschließen.

Es gibt keine Rechtspflicht für den Anwalt dass er, wenn die Rechtsuchenden ihn ihre Rechtsprobleme erläutern aber nicht bereit sind die anwaltlichen Kosten dafür zu übernehmen, jedoch der Anwalt dafür eine Haftung oder Anwaltspflichten übernommen muss. Der Mandant hat den Rechtsanwalt am Anfang der Tätigkeit schriftlich den genauen Auftrag zu bestimmen.

14. Rufschädigung

Verleumdungen oder negative Bewertungen im Internet über die Kanzlei oder über die Person des Inhabers der Kanzlei Dr. Dr. Iranbomy sind zu unterlassen und werden mit einer Vertragsstrafenzahlung in empfindlicher Höhe geahndet werden, wenn nicht vorher eine Entscheidung in dem Schlichtungsverfahren bei der Rechtsnawaltskammer oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehend genannten Bestimmungen oder Teile derselben unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.