Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen im Falle eines Erbfalles. Wer hat Anspruch gegenüber wem, sollte der Vater, die Mutter oder einer der Geschwister verstorben sein (§ 1922 ff. BGB)? In welcher Höhe steht mir ein Erbanspruch zu? Was ist, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht? Muss ich das Erbe trotzdem annehmen? Aber auch als Erblasser können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wie setze ich rechtswirksam ein Testament auf, ohne dass sich meine Familie später über meinen Nachlass streitet? Kann ich vor meinem Tode bereits mein Erbe an meine Familie vergeben? Was ist, wenn ich mich mit eines meiner Kinder zerstritten habe, hat dieses Kind trotzdem Anspruch auf einen Teil meines Erbes?
Wenn Sie also nicht möchten, daß sich Ihre Familie nach Ihrem Tod streitet, sollten Sie bereits jetzt schon entsprechende Regelungen und Vorkehrungen treffen. Unsere Kanzlei wird Sie hier entsprechend beraten können, insbesondere auch unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts. Es gibt nicht selten eine Kollision zwischen den unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Kulturen, also zwischen deutschen, persischen, arabischen und chinesischen Rechtsvorschriften. Insbesondere ist dieses Problem bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen zu finden. Unsere Kanzlei versucht, bei solchen Konflikten die besten Lösungen herauszuarbeiten und um möglichst ohne Gerichtsverfahren mittels eines Mediationsverfahren den Anspruch des Mandanten durchzusetzen.