Internationales Erbrecht وکیل انحصار وراثت

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen im Falle eines Erbfalles. Wer hat Anspruch gegenüber wem, sollte der Vater, die Mutter oder einer der Geschwister verstorben sein (§ 1922 ff. BGB)? In welcher Höhe steht mir ein Erbanspruch zu? Was ist, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht? Muss ich das Erbe trotzdem annehmen? Aber auch als Erblasser können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wie setze ich rechtswirksam ein Testament auf, ohne dass sich meine Familie später über meinen Nachlass streitet? Kann ich vor meinem Tode bereits mein Erbe an meine Familie vergeben? Was ist, wenn ich mich mit eines meiner Kinder zerstritten habe, hat dieses Kind trotzdem Anspruch auf einen Teil meines Erbes?

Wenn Sie also nicht möchten, daß sich Ihre Familie nach Ihrem Tod streitet, sollten Sie bereits jetzt schon entsprechende Regelungen und Vorkehrungen treffen. Unsere Kanzlei wird Sie hier entsprechend beraten können, insbesondere auch unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts. Es gibt nicht selten eine Kollision zwischen den unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Kulturen, also zwischen deutschen, persischen, arabischen und chinesischen Rechtsvorschriften. Insbesondere ist dieses Problem bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen zu finden. Unsere Kanzlei versucht, bei solchen Konflikten die besten Lösungen herauszuarbeiten und um möglichst ohne Gerichtsverfahren mittels eines Mediationsverfahren den Anspruch des Mandanten durchzusetzen.

Einige Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:
Unter welchen Bedingungen wird eine Person zum Nacherben?

Ein Nacherbe wird kraft einer Verfügung zum Erbe nach einem anderen, dem sogenannten Vorerben, zum Erben berufen (§§ 2100 ff. BGB). Dabei erhält der Nacherbe die Erbschaft erst bei Eintreten des Ereignisses, an welches die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), beispielsweise die Wiederverheiratung oder der Tod des Vorerben. Bis dahin hat er das vererbliche, übertragbare Anwartschaftsrecht, sofern durch den Erblasser nichts anderes verfügt wurde. Der Vorerbe ist durch das Verfügungsrecht über bestimmte Nachlassgegenstände beschränkt in seinem Umgang mit dem Nachlass. Nach 30 Jahren seit dem Erbfall verfällt das Recht des Nacherben am Nachlass, der Vorerbe erwirbt das uneingeschränkte Erbrecht und wird zum “Vollerben”.

Wie können erbrechtliche Auseinandersetzungen schnell und günstig juristisch gelöst werden?

Eine Erbengemeinschaft kann in der Regel grundsätzlich auf drei Arten auseinandergesetzt werden:
Durch eine Erbanteilsübertragung nach § 2033 BGB, durch eine schuldrechtliche Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB und durch das einvernehmliche Ausscheiden eines Erben aus der Erbengemeinschaft (sogenannte Abschichtung).
Wenn in einem Erbfall mehrere Erben vorhanden sind, so bilden sie zunächst eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies ist der Fall, wenn z.B. einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Miterben zukommen sollen. Daher muss eine Vereinbarung zwischen allen Erben getroffen werden, auf welche Weise der Nachlass zu verteilen ist, was häufig Anlass zu Streit bietet. Wenn hierbei Probleme auftreten, kann dies zügig und günstig im Rahmen einer Mediation geklärt werden. Sollte es keine Einigung geben, so kann ein Miterbe einen Plan zur Teilung des Nachlasses vorschlagen. Falls die Erben sich nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, dies gerichtlich klären zu lassen. Die erbrechtlichen Auseinandersetzungen können in der Regel nach 30 Jahren nicht mehr verfolgt werden, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, bestimmte Erben auszuschließen.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft setzt sich aus mehreren Personen (Erben) zusammen, welche gemeinschaftlich (d.h. Gesamthandsgemeinschaft) in Rechte und Pflichten (d.h. Nachlass) eines Verstorbenen (d.h. Erblasser) eintreten (§ 2032 BGB).
Die eine Erbengemeinschaft bildenden Erben werden als Miterben (Gegensatz: Alleinerbe) bezeichnet (§§ 2032 bis 2063 BGB).

Was versteht man unter einer Gesamthandsgemeinschaft?

Die Miterben bei einer Gesamthandsgemeinschaft werden nicht Eigentümer der einzelnen Nachlassgegenstände, sondern des gesamten Nachlasses. Jeder Miterbe verfügt daher über seinen Anteil am gesamten Nachlass (den sog. Erbteil oder Erbanteil), nicht aber über einen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen.

Warum ist eine Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig?

Eine BGB-Gesellschaft wird rechtsgeschäftlich begründet und ist auf lange Dauer angelegt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine Erbengemeinschaft ist im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft nicht rechtsfähig, weil die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes entsteht und nicht dauerhaft angelegt ist, nur zu dem Zweck, das Erbe unter den Erben zu verteilen (Auseinandersetzung). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die Mitglieder einer Erbengemeinschaft zu einer BGB-Außengesellschaft zusammenschließen.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist in der Regel ein Nachweis für die Berechtigung zum Erbe berechtigt, welcher keine uneingeschränkte Gültigkeit besitzt, sondern nur den Sachstand zum Zeitpunkt des Erbfalles wiedergibt. Einen Erbschein muss in der Regel nur dann vorgelegt werden, wenn kein Testament und auch kein Erbvertrag vorhanden sind. Der Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht, das des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen (§§ 343 und 344 Fam.FG), beantragt werden.
Im Erbschein ist vermerkt, welche Person was geerbt hat oder worauf sich ihr Erbe beläuft.
Den Erbscheinsantrag können in der Regel folgende Personen stellen,

  • Der Erbe
  • Der Vorerbe
  • Der Nacherbe
  • Erbschaftskäufer oder Erbteilerwerber
  • Bestellte Testamentsvollstrecker
  • Bestellte Nachlassverwalter
  • Gesetzliche Vertreter von Erben (z.B. Minderjährige oder Behinderte)
  • Nachlassgläubiger
  • Erbengläubiger (siehe Erbenhaftung)
  • Nachlassinsolvenzverwalter
  • Auseinandersetzungspfleger
  • Abwesenheitspfleger

die ihre Berechtigung nachweisen müssen.

Was wird in einem Testament festgelegt?

Im Erbrecht umschließt das Testament sämtliche Rechtsnormen, wodurch Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus dem Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen. Neben dem Erbvertrag ist das Testament die zweite Form einer letztwilligen Verfügung. Das Testament regelt die Verteilung des Vermögens des Erblassers gemäß dessen Willenserklärung, die in der Regel bei einem Notar hinterlegt werden kann, oder auch in Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments erfolgen kann.
In seinem Testament kann der Erblasser Bestimmungen hinsichtlich Erbeinsetzung, Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Beschränkung des Pflichtteils, Aussetzung eines Vermächtnisses, Auflagen, Teilungsanordnungen, Anordnungen der Testamentsvollstreckung gemäß den Rechtsnormen festlegen.
Eine Sonderform ist das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig begünstigen, vgl. Berliner Testament. Ein Testament kann nur erstellen, wer testierfähig ist, was ab dem 16. Lebensjahr der Fall ist. Ein Testament, abgefasst vor der Erreichung der Volljährigkeit, muss notariell beurkundet werden.

Was wird unter dem Voraus verstanden?

Dem überlebenden Ehegatten steht neben seinem gesetzlichen Erbteil der sog. “Voraus” zu, welcher die Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke umfasst. Neben den Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. Geschwister des Erblassers) und neben den Großeltern hat der überlebende Ehegatte ein Recht darauf, kann jedoch neben den Erben der 1. Ordnung (z.B. Kinder) diese Gegenstände nur dann für sich allein verlangen, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt.

Ist der Widerruf eines Testaments möglich?

Der Erblasser kann ein Testament oder enthaltene Verfügungen jederzeit widerrufen, wobei der Widerruf durch ein Testament (Widerrufstestament) oder durch Vernichtung des alten Testamentes erfolgt, oder wenn der Erblasser das ursprüngliche Testament ändert. Der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist in der Regel nur durch eine Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten möglich, welche notariell beurkundet sein muss und dem anderen Ehegatten vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss.

Wofür ist das Nachlassgericht zuständig?

Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, in Baden-Württemberg ist es das Notariat. Es ist u.a. dafür zuständig, den Erbschein auszustellen, Testamente und Erbverträge zu eröffnen und zu verwahren, Erbausschlagungserklärungen entgegenzunehmen, den Nachlasspfleger zu bestellen sowie den Testamentvollstrecker zu ernennen und zu entlassen.

Was bedeutet Ausschlagung der Erbschaft?

Es ist gesetzlich möglich, die Annahme einer Erbschaft abzulehnen, indem innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls das Erbe ausgeschlagen wird. Wird die Frist nicht eingehalten, so gilt das Erbe grundsätzlich als angenommen, was aber bei Versäumnis in der Regel noch einmal angefochten werden kann. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht schriftlich niedergelegt werden und hat zur Folge, dass das Erbe als nicht angenommen gilt und dem nächsten Erbberechtigten zufällt. Die Umstände einer Ausschlagung des Erbes sind in mehreren Gesetzen geregelt (BGB § 1484, BGB § 1643, § 1822, § 1942, § 1943).

Wie kann ein Minderjähriger seine erbrechtlichen Ansprüche geltend machen?

In der Regel übernehmen die Eltern die Vormundschaft des eigentlichen Erben bis zur Volljährigkeit. Andernfalls müssen bei minderjährigen Erbberechtigten die gesetzlichen Vertreter eine Berechtigung erhalten, das Erbe in Vertretung des Minderjährigen zu verwalten. Oft wird durch das Gericht für minderjährige Erben bei großen Vermögen ein amtlicher Vormund eingesetzt, wodurch sein Erbe bis zur Volljährigkeit auch vor der Verwendung durch die Verwandtschaft geschützt sein kann.

Was bedeutet Vormundschaftsrecht im Erbrecht?

Neben den finanziellen Regelungen muss nach dem Tod der Eltern auch die Betreuung minderjähriger Kinder geklärt werden, d.h., wer nach deren Tod die Vormundschaft übernehmen soll. Falls im Testament für diesen Fall kein Vormund bestimmt wurde und außerdem kein anderer Sorgeberechtigter vorhanden ist, so bestimmt das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Vormund für minderjährige Kinder. Dabei schaltet das Gericht das zuständige Jugendamt ein und wählt einen geeigneten Vormund aus, wobei in der Regel zunächst Verwandte in Betracht gezogen werden.

Wie wird das Erbe angenommen?

In der Regel kann das Erbe durch eine Erklärung z.B. gegenüber dem Nachlassgericht angetreten werden, oder durch die Vornahme eines Erbengeschäftes (Erbschaftsannahme). Wenn der Erbe sechs Wochen nach Kenntnis vom Tod des Erblassers und vom Berufungsgrund (Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge) verstreichen lässt, gilt die Erbschaft in der Regel als angenommen.

Unter welchen Bedingungen kann der Pflichtteil des Erbberechtigten gekürzt werden?

Ein Erb-Pflichtteilsberechtigter muss seinen Pflichtteil auf das Erbe anrechnen lassen, sofern dieser ihm vom Erblasser zu Lebzeiten mit dieser Bestimmung übergeben wurde. Ein besonderer Fall von Kürzung des vollständigen Pflichtteils kann bei Erbunwürdigkeit vorliegen, wenn z. B. der Erbe
den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,

  • den Erblasser widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolgedessen der Erblasser bis zu seinem Tod unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben;
  • den Erblasser durch arglistige Täuschung oder Drohung gezwungen hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
  • sich in Ansehung einer Verfügung von Todes wegen einer strafbaren Urkundenfälschung oder einer sogenannten Urkundenunterdrückung schuldig gemacht hat.
  • Frankfurter Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy www.law-recht.com
Unter welchen Bedingungen im Erbrecht entsteht Pflichtteilsanspruch?

Den Pflichtteilsanspruch hat in der Regel das Kind nach dem Tod eines Elternteiles. Den Eltern des Verstorbenen stehen Pflichtteile nach dem Tod ihres Kindes in der Regel nur dann zu, wenn der Verstorbene selbst kinderlos war. Auch der Ehegatte des Verstorbenen ist pflichtteilsberechtigt. Es kann jedoch auf den Pflichtteil verzichtet werden, wofür eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Die Frist, den Pflichtteil geltend zu machen, sind drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und vom Testament, in welchem der Pflichtteilsberechtigte enterbt wird.
Durch Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers kurz vor seinem Tod kann er den Pflichtteil nicht umgehen, denn aus Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod resultiert ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Bei Ehegatten werden Schenkungen in der Regel ohne zeitliche Beschränkung hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt.

Was versteht man unter Pflichtteilsergänzungsanspruch im Erbrecht?

Durch den Pflichtteil sind enge Angehörige des Erblassers davor geschützt, vollständig enterbt zu werden. Es kommt vor, dass Erblasser einem Pflichtteilsberechtigen um seinen Pflichtteil bringen oder diesen verringern möchten, weshalb er Schenkungen zu seinen Lebzeiten vornimmt. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll Pflichtteilsberechtigte in diesem Fall schützen und stellt einen Ausgleich für den verringerten Nachlass dar.

Wie wird im Erbrecht die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bestimmt?

Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten größere Geldsummen oder Wertgegenstände verschenkt und wenn diese Schenkung zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, so wird der Wert der Schenkung zu dem Nettonachlass (Nachlass abzüglich der Verbindlichkeiten) hinzugerechnet, bevor die Höhe des Pflichtteils bestimmt wird. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist die Erhöhung des Pflichtteils um die betreffende Summe. Seit Januar 2010 richtet sich die Höhe des angerechneten Betrages danach, wie lange die Schenkung zurückliegt.

Werden im Erbrecht Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten angerechnet?

Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte können bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden. Dies ist der umgekehrte Fall zum Pflichtteilsergänzungsanspruch –  eine Schenkung mit Anrechnungsbestimmung, d.h. dass eine anrechnungspflichtige Schenkung, die zu Lebzeiten des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigen gemacht wurde, von seinem Pflichtteil abgezogen wird.

Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig zum jeweiligen Alleinerben einsetzen und einen Dritten als Nacherben bestimmen. Stirbt einer der beiden Ehegatten, so fällt der beiderseitige Nachlass dem überlebenden Ehegatten zu, und nach dessen Tod geht der Nachlass an einen Dritten (Nacherben bzw. Schlusserben) über, häufig an die Kinder der Verstorbenen. Hierbei können die Erbmassen der Ehegatten getrennt oder auch als gemeinsame Vermögensmasse behandelt werden (überlebender Ehegatte als Vollerbe). Auch beim Berliner Testament bleibt das Pflichtteilsrecht der Kinder bestehen.

Was bedeutet der Dreißigste im Erbrecht?

Der Dreißigste bedeutet, dass der Erbe verpflichtet ist, bestimmten Familienangehörigen des Erblassers während der ersten 30 Tage nach Eintritt des Erbfalls Unterhalt zu gewähren. Dies gilt nur für Personen, die beim Tod des Erblassers dessen Hausstand angehört und von ihm Unterhalt bezogen haben.

Was ist der Nießbrauch im Erbrecht?

Der Nießbrauch meint das unveräußerliche und unvererbliche Recht darauf, den Nutzen aus einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Hierbei werden dem Nießbraucher in der Regel nicht nur einzelne Nutzungsrechte gewährt, sondern das Recht zur umfassenden Nutzung des Gegenstandes inklusive des Erwerbs, also der Nutznießung der “Früchte”, der Erzeugnisse, die daraus erwirtschaftet oder erworben werden können.

Was versteht man unter Anwachsung im Erbrecht?

Im Erbrecht bedeutet Anwachsung die Erhöhung eines feststehenden Erbteils dadurch, dass ein Miterbe wegfällt. Durch z. B. Tod, Ausschlagung oder Erbverzicht kann ein Erbe wegfallen, wodurch sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile zukommt.

Wann ist eine Kapitallebensversicherung sinnvoll?

Lebensversicherungen sollen in der Regel vor allem die nahen Angehörigen absichern, wobei bei der Kapitallebensversicherung zusätzlich die eigene Altersversorgung berücksichtigt wird. Im Erbfall können durch die Lebensversicherung Liquiditätsengpässe vermieden werden. Auch aus erbschaftssteuerlichen Gründen kann der Abschluss einer Lebensversicherung vorteilhaft sein, denn die Lebensversicherung ist gemäß §§ 328, 330 BGB ein Vertrag zu Gunsten Dritter bei Todesfall, mit der Konsequenz, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen ? die Lebensversicherungssumme ? in der Regel nicht in den Nachlass fallen. Daher hat der Begünstigte unabhängig von jeder letztwilligen Verfügung einen direkten Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer.

Besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Bestattungspflicht?

In der Bundesrepublik Deutschland wie auch vielen anderen Staaten existiert eine allgemeine Bestattungspflicht, der zufolge eine Leiche in der Regel ordnungsgemäß bestattet werden muss, wofür die Angehörigen zu sorgen haben und auch die Kosten zu tragen haben. Diese gesetzliche Bestattungspflicht ist unabhängig von einer etwaigen Erbschaft, es handelt sich hierbei um eine Totenfürsorgepflicht.

Was ist ein Erbvertrag?

Durch den Erbvertrag besteht neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, über die Verteilung des Erbes nach dem eigenen Ableben zu bestimmen und dadurch die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Allerdings legt sich der Erblasser, anders als beim Testament – bei dem Erbvertrag bereits zu Lebzeiten unwiderruflich fest, denn er kann diesen Erbvertrag ohne Zustimmung seines Vertragspartners in der Regel nicht mehr auflösen oder ändern. (Gesetzliche Regelungen zum Erbvertrag: BGB, §§ 2274 bis
2302.)

Wie wird ein gültiger Erbvertrag abgeschossen?

Der Erbvertrag kann nur zwischen zwei oder mehreren uneingeschränkt geschäftsfähigen Vertragspartnern abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist u.a. die Volljährigkeit der Vertragspartner, wobei es nur bei Ehepartnern oder Verlobten Ausnahmen in Bezug auf die Volljährigkeit gibt. Der Erbvertrag muss in der Regel bei einem Notar abgeschlossen werden, wobei die Vertragspartner und der Notar allesamt anwesend sein müssen. Dabei ist die persönliche Anwesenheit des Erblassers zwingend, wogegen sich der Vertragspartner vertreten lassen könnte.

Was ist ein Einseitiger, was ist ein Zweiseitiger Erbvertrag?

Bei einem einseitigen Erbvertrag verpflichtet sich der Erblasser gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser aber nimmt den Vertrag lediglich an. Der zweiseitige Erbvertrag bindet beide Vertragspartner gegenseitig aneinander, und Änderungen sind nur unter beiderseitigem Einvernehmen möglich.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Erbvertrag wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn ein Erblasser sich zu Lebzeiten dazu verpflichten möchte, dem Vertragspartner sein Erbe oder einen Teil des Erbes zukommen zu lassen. Damit verzichtet der Erblasser freiwillig auf die Möglichkeit, seine Meinung ohne Übereinstimmung des zukünftigen Erben zu ändern, denn die Verpflichtung ist unwiderruflich, was in bestimmten Situationen erwünscht sein kann, wie z.B bei Lebenspartnern, die nicht in einer gesetzlich eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Diese haben gemäß der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf einen Erbteil, sodass ein Erbvertrag zugunsten des nichtehelichen Partners das ausgleicht. Es geschieht häufig, dass die Partner einen Erbvertrag abschließen, der im Todesfall den jeweils anderen zum Erben erklärt (vgl. Berliner Testament bei Eheleuten).

Welche Personen gelten als Abkömmlinge im Erbrecht?

Als Abkömmlinge werden die Nachkommen, also die Kinder, Enkel, Urenkel usw. bezeichnet. Direkte Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht und im Falle der Enterbung ein Recht auf den Pflichtteil, jedoch nur, wenn dem betreffenden Abkömmling  (z.B. Enkel des Erblassers) nicht ein mit dem Erblasser näher verwandter Abkömmling (z.B. Sohn des Erblassers) vorgeht. So schließt der Sohn des Erblassers den Enkel vom Erb- und Pflichtteilsrecht aus, für den Fall, dass der Sohn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch am Leben ist. Wenn der Sohn verstorben ist, tritt der Enkel des Erblassers an die Stelle des Sohnes und ist dann erb- und/oder pflichtteilsberechtigt. Im Erbschaftssteuerrecht sind die Freibeträge der Abkömmlinge festgelegt.

Was ist eine Auflage im Erbrecht?

Im Erbrecht (§1940 BGB) bedeutet eine Auflage, dass der Erblasser die Möglichkeit hat, mittels eines Testaments oder Erbvertrags in seiner letztwilligen Verfügung Anordnungen zu treffen, denen zufolge die Erben oder die durch ein Vermächtnis Begünstigten mit einem bestimmten Tun oder Lassen belastet (beschwert) werden. Andernfalls können ihnen auch Vermögensgegenstände aus der Erbmasse vorenthalten werden. Die Durchsetzung derartiger Auflagen kann der Erbe selbst verlangen, aber auch Miterben oder Personen können in der Regel auf die Durchsetzung bestehen, welche ohne die Beachtung der Auflagen einen Vorteil gehabt hätten, weil sie ansonsten beispielsweise erbberechtigt geworden wären.

Was ist ein Behindertentestament?

Es handelt sich hierbei um ein Testament von den Eltern eines in der Regel geistig behinderten Kindes, um diesen die Nutzung einer Vorerbschaft in Form von Schonvermögen durch einen Testamentsvollstrecker zukommen lassen. Das Ziel eines solchen Testaments ist, dass dadurch der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe des behinderten Kindes verhindert werden soll, dergestalt, dass die Heimkosten des behinderten Kindes weiterhin von der Sozialhilfe finanziert werden sollen, während das Kind die Vorerbschaft zusätzlich nutzen kann. Das behinderte Kind ist lediglich ein Vorerbe, d.h. dass die Erbschaft nach dem Tod des behinderten Kindes ein zweites Mal vererbt wird, in der Regel an die gesunden Geschwister.

Unter welchen Umständen kann ein Drei-Zeugen-Testament /Nottestament abgefasst werden?

Unter bestimmten Umständen kann in Anwesenheit von drei Zeugen ein Nottestament errichtet werden, falls die Errichtung eines Testaments vor dem Notar nicht möglich ist, sei es bei naher Todesgefahr, (§ 2250 Abs. 2 BGB), oder wenn beispielsweise ein Ort als Folge außerordentlicher Umstände wie Hochwasser oder Verschüttung abgeschnitten ist und dadurch die Errichtung des Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist (§ 2250 Abs. 1 BGB). Dieses außerordentliche Testament ist in der Regel jedoch nur vorläufig und wird drei Monate nach seiner Errichtung unwirksam, falls der Erblasser noch lebt (§ 2251 BGB).

Was ist eine Kettenschenkung?

Mittels einer Kettenschenkung kann der Schenker über den Umweg eines Erstbeschenkten einen Dritten bedenken, wobei es sich um eine direkte Schenkung an den Endbedachten handelt und der Erstbeschenkte steuerlich lediglich eine Durchgangsperson darstellt.

Was wird unter Nachlassverbindlichkeiten verstanden?

Für den Fall, dass der Erblasser Schulden hinterlassen hat (Erblasserschulden) und Erbfallschulden vorliegen, welche durch den Sterbefall entstanden sind, z.B. Pflichtteilsrechte, Auflagen, Vermächtnisse oder Bestattungskosten, ist es möglich, dass die Schulden höher als der positive Nachlass sind. Damit ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte in der Regel die Erbschaft ausschlagen oder eine Haftungsbeschränkung herbeiführen.

Wie kann eine Teilungsanordnung verfügt werden?

Nach § 2048 BGB kann der Erblasser eine Teilungsanordnung im Testament verfügen, wenn mehrere Personen erben, wodurch er die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben festlegt, jedoch die gesetzlich festgelegten Erbquoten in der Regel nicht beeinflusst werden, also keine Bevorzugung eines der Miterben möglich ist. Die Erben haben die Möglichkeit, sich einvernehmlich über die Teilungsanordnung hinwegzusetzen.
Durch ein Vorausvermächtnis kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände (z.B. ein Haus oder ein Auto) einem der Miterben zusprechen. Bei der Teilungsanordnung soll der betreffende Miterbe nicht wertmäßig bevorzugt werden, beim Vorausvermächtnis dagegen erhält er den ihm zugedachten Gegenstand im Voraus, also vor der Teilung des Restnachlasses.

Was geschieht bei der Testamentseröffnung?

Die Testamentseröffnung geschieht in der Regel am zuständigen Nachlassgericht. Hierbei wird  der letzte Wille des verstorbenen Erblassers offiziell kundgetan. Dabei wird der Inhalt des Testaments vor allen Beteiligten verlesen und somit kundgegeben. Dieser Vorgang des Zukenntnisbringens ist die Testamentseröffnung und findet in der Regel als nicht öffentliche Sitzung statt. Durchgeführt wird sie durch einen durch das Nachlassgericht bestimmten Rechtspfleger, der den letzten Willen des Verstorbenen verliest, das Testament auf Wunsch zur Einsichtnahme vorlegt und die anwesenden Erben durch das Eröffnungsprotokoll legitimiert.

Was versteht man unter einer Testamentsvollstreckung?

Bereits im Testament oder Erbvertrag kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, welche unterschiedlichen Aufgaben zugewiesen werden können, je nach Anordnung im Testament. Das Amt des Testamentsvollstreckers wird in der Regel freiwillig ausgeübt, es können Vertrauenspersonen, Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe hierfür eingesetzt werden, auch Banken und Sparkassen. Der Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers kann beschränkt werden und wird meistens zeitlich befristet.

Was wird unter Testierfähigkeit verstanden?

Testierfähig ist jeder Erwachsene, d.h. er kann ein privatschriftliches Testament ohne Notar abfassen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass er keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen hat, wodurch er nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Willenserklärungen zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Die Testierfähigkeit beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei Minderjährige zur Testamentserrichtung einen Notar hinzuziehen müssen.

Was geschieht bei einer Umdeutung?

Wenn ein nichtiges Rechtsgeschäft derart ausgelegt wird, dass hieraus ein juristisch gültiges Rechtsgeschäft hervorgeht, spricht man von Umdeutung. Dabei wird in der Regel stets angenommen, dass die Beteiligten in Unwissenheit von der Nichtigkeit des geschlossenen Rechtsgeschäfts gehandelt haben. Um das Geschäft doch noch rechtskräftig werden zu lassen, findet eine Umdeutung statt, wodurch das nichtige Rechtsgeschäft in ein gültiges Rechtsgeschäft umgewandelt wird.

Was ist juristisch gesehen eine Stiftung?

Juristisch betrachtet ist eine Stiftung eine Einrichtung zur Verwirklichung eines durch den Stifter festgelegten Zweckes, mithilfe seines Vermögens. Dies ist als eigene Rechtsperson möglich (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts), oder auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung). Anders als eine Körperschaft, welche Mitglieder hat, und eine Anstalt, welche Benutzer hat, gibt es bei rechtsfähigen Stiftungen lediglich Begünstigte, sogenannte Destinatäre. Es können Stiftungen zu jedem legalen Zweck errichtet werden, sofern das Gemeinwohl nicht gefährdet wird.

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