
US Einwanderungsrecht Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Iranbomy
Rechtsanwalt / US Greencard / US Visa
Ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei umfasst das Einwanderungsrecht der USA und das Thema Arbeit und Aufenthalt in den USA. Wir kooperieren er nach Bedarf mit einem amerikanischen Einwanderungsspezialisten, welcher im U.S. Immigration Law bewandert sind und der als Rechtsanwalt im US Einwanderungsrecht tätig ist.
Um nicht nur als Tourist einen maximal 3 Monate andauernden Aufenthalt in den USA zu erhalten, ist die Beantragung eines der zahlreichen möglichen Visen notwendig. Hier kommt es darauf an, welchen beruflichen Stand und welches jeweilige Ziel der Antragsteller hat, um zu entscheiden, welches Visa für ihn in Frage kommt. Grob gegliedert kann zwischen folgenden Interessengruppierungen unterscheiden werden:
- Touristen, welche sich in den USA länger als 3 Monate aufhalten wollen.
- Schüler / Studenten
- Geschäftsreisende, die entweder als Selbständige oder Angestellte in die USA kommen wollen.
Es ist genau darauf zu achten, ob hier Fristen der Aufenthaltserlaubnis überschritten werden. Solche Fristüberschreitungen können nämlich mit teilweise drakonischen Strafen geahndet werden, die dem Inhaber des Visums die Wiedereinreise in die USA bis zu zehn Jahre verbieten könnte. Die Beantragung einer Fristverlängerung sollte daher unbedingt frühzeitig und möglichst nach Rücksprache mit einem Anwalt in Angriff genommen werden.
Auch hier kann Ihnen unsere Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Warum uns wählen!
Erfahrene Rechtsberatung und maßgeschneiderte Lösungen durch internationale Expertise und transparente Kommunikation.
Erfahrung und Fachwissen:
Über zwei Jahrzehnte erfolgreiche Erfahrung in verschiedenen Rechtsbereichen.
Individuelle Dienstleistungen:
Maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Bedürfnisse jedes Mandanten.
Internationale Verbindungen:
Mehrsprachigkeit und Kenntnis der Rechtssysteme im Iran und in Deutschland.
Engagement und Transparenz:
Bereitstellung rechtlicher Dienstleistungen auf höchstem Niveau von Ehrlichkeit und Transparenz.
Häufig gestellte Fragen
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Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung
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V-Visa – Ehepartner und Kinder von Einwohnern mit Daueraufenthaltsgenehmigung
Quelle: www.german.germany.usembassy.gov/visa/iv/faq/ Stand: 13.11.2014
Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit den oben genannten Informationen übernehmen wir keine Haftung.
Für eine individuelle Beratung wird empfohlen, entweder einen dafür geeigneten Anwalt oder die amerikanische Botschaft zu kontaktieren.
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