Internationales Straf- und Steuerstrafrecht

Strafrecht

Aufgrund unserer bisherigen anwaltlichen Tätigkeit verfügt unsere Kanzlei auch über Kenntnisse und Erfahrung in der Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Strafrecht fängt bei Beleidigung an und hört bei Mord auf. Nicht nur beschäftigt sich unsere Kanzlei mit der Vertretung von Beschuldigten im Falle von Beleidigung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Unfallflucht, Erpressung, (Kindes-) Entführung, Körperverletzung (mit Todesfolge), sondern ist auch visiert hinsichtlich Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung, Unterschlagung, Veruntreuung und Betrugsdelikten.

Sollten Sie also einer Straftat verdächtigt sein oder aber ein Verfahren gegen jemanden einleiten wollen, der Sie geschädigt hat, können wir Sie gerne in einem Ermittlungs- als auch Gerichtsverfahren vertreten.

Ihr Anwalt im Strafrecht

 Dr. Dr. Iranbomy

„Schweigen!“ ist die goldene Regel des Strafrechts:

Sprechen Sie immer zuerst mit Ihrem Anwalt für Strafrecht, denn nur er ist garantiert auf Ihrer Seite!
Dr. Dr. Iranbomy Kanzlei mit strafrechtlicher Kompetenz – Erfahrung zählt

Im Strafrecht geht es um viel. Suchen Sie sich deshalb Ihren Strafverteidiger sehr genau aus. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht ist der beste Garant dafür, dass Sie auf einen Anwalt mit einer jahrelangen Berufserfahrung treffen, der Sie optimal beraten und verteidigen kann. Daneben kommt es entscheidend darauf an, dass Sie ganz persönlich das Gefühl haben, Ihrem Anwalt vertrauen zu können.

Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy konnte u.a. einschlägige Erfahrung als Strafverteidiger in Mordprozessen, bei Vergewaltigung, BTM, Körperverletzung, Kindesentziehung, Betrug, Ehrenverletzung, im Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht und internationalen Strafrecht sammeln. Auch hat er bereits erfolgreich bei Haftprüfungsterminen die Aufhebung der Untersuchungshaft für seine Mandanten herbeiführen können.

Sie sind bei ihm in guten Händen – er ist auf Ihrer Seite!

Werden Sie festgenommen, wird Ihre Wohnung durchsucht oder werden Sie von der Polizei zwecks einer Vernehmung vorgeladen, so sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren, bevor Sie mit der Polizei sprechen. Sie sollten stets von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen. Zur Sache sollten Sie jedoch dringend schweigen! Wir nehmen für Sie Akteneinsicht, analysieren die Lage und besprechen mit Ihnen das optimale Vorgehen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie.

Jeder hat das Recht auf eine bestmögliche Verteidigung!

Sind Sie das Ziel strafrechtlicher Ermittlungen, so ist dies extrem belastend. Unser Ziel ist es, Sie optimal zu betreuen. Dies setzt voraus, dass wir für Sie erreichbar sind, wenn Sie uns brauchen. Deshalb können Sie uns in Notfällen über unsere Notruf-Telefonnummer erreichen.

Bitte nutzen Sie die NOTRUF-Nummer nur in strafrechtlichen Angelegenheiten und nur dann, wenn Ihr Anliegen aufgrund einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung oder anderer besonderer Umstände wirklich eilig ist. In allen anderen Fällen, in denen eine unmittelbare Kontaktaufnahme nicht erforderlich ist, können Sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy jederzeit eine Nachricht per E-Mail zusenden.

Gute Strafverteidigung kostet Geld!

Eine Strafverteidigung zu den gesetzlichen Gebührensätzen ist bestenfalls in sehr einfach gelagerten Fällen ohne umfangreiche Aktenlage möglich. In allen anderen Fällen übernehmen wir ein Mandat nur dann, wenn wir sicher sein können, dass wir die hohen Ansprüche an uns selbst, bestmögliche Arbeit zu leisten und Sie optimal und effektiv zu verteidigen, auch verwirklichen können. Dies ist dann möglich, wenn der mit der Arbeit einhergehende Aufwand auch in einem angemessenen Verhältnis zu der Vergütung im Einzelfall steht.

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