Antidiskriminierung Rechtsanwalt

Dr. Dr. Iranbomy Rechtsanwalt gegen Diskriminierung

TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN

 

und Diskriminerung deutschlandweit zu bekämpfen, gehört zu unserer Aufgabe.

 

Warum ein Anwalt für Anti-Diskriminierung?

 

Wir leben in einer Gesellschaft, die von Vielfalt geprägt ist.

 

Dennoch sind Menschen in unserer Mitte vielfach Diskriminierungen ausgesetzt. Egal, ob es um Ethnie, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung oder das Geschlecht geht. In Deutschland kämpfen Menschen, aus den oben genannten Minderheiten, täglich gegen Vorurteile und Diskriminierungen.

 

Die Opfer der Diskriminierung wissen oft nicht, wie sie sich im Falle einer Diskriminierung verhalten sollen.

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerden und persönlichen Vorsprachen bei Diskriminierungsfälle, werden bei der Polizei, Justiz, Gericht, Schule, Jobcenter und beim Arbeitgebern, nach Berichten der Opfer nicht ausreichend ernst genommen.

 

Anderes ist es nur, wenn ein Anwalt oder eine Organisation diese Schritte mit den Opfern gemeinsam vorbereitet und sie begleitet.

 

Fehlende ausreichende Beratungsangebote und nicht ausreichende rechtliche Mittel sind ausschlaggebend dafür, dass Menschen, die diskriminiert werden, sich von der Gesellschaft abwenden. Denn wer benachteiligt wird und keine Unterstützung erhält, erfährt Ausgrenzung in doppelter Hinsicht und fühlt sich isoliert.

 

Der im Grundgesetz enthaltene Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG verbietet eine Benachteiligung bzw. Bevorzugung, beispielsweise aus Gründen der Rasse oder des Alters.

 

Den Gleichbehandlungsgrundsatz hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für das Privatrecht zusätzlich präzisiert.

 

Das AGG regelt unter anderem auch im Arbeitsrecht die Folgen einer Diskriminierung.

 

Tagtägliche Diskriminierungen können, wie wir alle wissen, nicht nur durch den Gesetzgeber beseitig werden.

 

Vor allem dann nicht,  wenn die Opfer selbst und deren Freunde, Verwandten oder ihre Interessensverbände schweigen und nichts gegen diese Ungleichbehandlung unternehmen.

 

Als Rechtsanwaltskanzlei für Diskriminierungsbekämpfung ist uns sehr wohl bekannt, wie die Diskriminierung die Opfer physisch und psychisch belastet.

 

In diesen Auseinandersetzungen kann Sie meine Kanzlei bundesweit und in vielfacher Hinsicht unterstützen.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Diskriminierungsfall aus verschiedenen Rechtsgebieten stammen kann. So zum Beispiel auch aus dem Schulrecht, dem Kaufrecht, dem Mietrecht oder aus dem Versicherungsrecht.

 

Zu den Gründen, die regelmäßig keine unterschiedliche Behandlung nach dem im AGG rechtfertigen, zählen:

 

·  Rasse

 

·  Herkunft

 

·  ethnische Herkunft

 

·  Geschlecht

 

·  Religion oder Weltanschauung

 

·  Behinderung

 

·  Alter

 

·  sexuelle Identität

 

Beispielsweise liegt im Arbeitsrecht bereits eine Diskriminierung vor, wenn vor einem möglichen Vorstellungsgespräch, eine Absage aus den oben aufgeführten Gründen erfolgt.

 

Während des Arbeitsverhältnisses kann etwa eine unterschiedliche Gewährung von Urlaub zu einer Benachteiligung führen.

 

Auch eine Entlassung ist aus Gründen, wie etwa dem Geschlecht oder der Weltanschauung grundsätzlich unzulässig. Aufgrund der sehr kurzen Kündigungsschutzfrist ist der schnelle Gang zu einem Arbeitsrechtsanwalt zu empfehlen.

 

Wenn das Schulzeugnis nicht gerechte Beurteilung auf Grund der Diskriminierung enthält, kann Ihnen auch ein Schulrechtsanwalt helfen, um zu überprüfen ob eine rechtswidrige Diskriminierung vorliegt. Er berät Sie auch, welche Maßnahmen einzuleiten sind und ob eine mögliche Entschädigung gegenüber dem Opfer zu entrichten ist.

 

„Ausländer müssen draußen bleiben“, war bislang die gängige Einlasspraxis vieler Discotheken in Deutschland.

 

500 Euro Schadenersatz; so entschied das Amtsgericht Oldenburg, muss der Disco-Inhaber an einen dunkelhäutigen Studenten zahlen, weil er diskriminiert wurde.

 

Sie können die Diskriminierung bekämpfen, daher ist Schweigen nicht immer die richtige Antwort für Diskriminierungsopfer.

 

Ihnen kann Schadenersatz für einen eventuellen Vermögensschaden zustehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist daher sorgfältig von einem Anti-Diskriminierungsrechtanwalt zu überprüfen.

 

Wenn Sie ein diskriminierungsrechtliches Problem haben und einen Anwalt suchen, der Sie bei Fragen zum Thema Diskriminierung vertrauensvoll, gerne auch telefonisch oder online, beraten kann oder persönlich vertreten soll, dann schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Wir machen uns stark für Sie!

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