PKH-Anwaltsratgeber

Weitere Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei kann Ihnen mit Rat und Tat auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts zur Seite stehen; sollten Sie Fragen zur Gründung einer Gesellschaft, einem Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen oder zur Umwandlung einer Gesellschaft, haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie können von uns eine detaillierte Beratung hinsichtlich der unterschiedlichsten Firmenkonstellationen erhalten, um selbst zu unterscheiden, ob für Sie die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Aktiengesellschaft (AG), offenen Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), englische Limited (Ltd.), oder eines eingetragener Verein (e.V.) in Frage kommt.

Wir erläutern Ihnen die gesellschaftlichen, haftungsrechtlichen und juristischen Vor- und Nachteile. Sofern Sie sich lediglich als stiller Teilhaber oder Kommanditist an einem Unternehmen beteiligen wollen, können wir Sie auch hier über die rechtlichen Vor- und Nachteile aufklären. Auch stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie an die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens denken. Meist wird hier nicht berücksichtigt, daß unter Umständen der neue Erwerber bzw. Mitgesellschafter für bereits begründete Verbindlichkeiten des Unternehmens vor dessen Eintritt haften könnte. Damit es hier später kein böses Erwachen für Sie gibt, können wir Ihnen einen juristischen Einblick bereits vor Unterzeichnung der entsprechenden Verträge verschaffen.

Insolvenzrecht

Sollten Sie feststellen, daß Ihr Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, sollten Sie sich schnellstmöglich juristisch beraten lassen, ob Sie nicht unverzüglich einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen müssen. Dies wird vom Gesetz her von den Geschäftsführern und Gesellschaftern verlangt, da diese ansonsten persönlich, d. h. mit ihrem privaten Vermögen, für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens haften können. Um hier Ihren als auch den Schaden Ihrer Gläubiger so gering wie möglich zu halten und ggf. sogar zu versuchen Ihr Unternehmen zu retten und dieses trotzdem weiterzuführen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen, damit wir Sie umfassend beraten und auch alle erforderlichen Schritte für Sie einleiten können.

Auch für eine Privatperson ist das Thema Insolvenz nicht uninteressant. Sie haben Ihre Anstellung verloren, haben aufgrund einer Scheidung oder aus sonstigen Gründen Ihr Vermögen verloren und die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf? Ggf. könnte für Sie dann die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens von Interesse sein.

Aufgrund der Gesetzesänderung ist eine Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen (Verbraucher) u. a. dann möglich, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige dieser Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Sie haben keine selbständige Tätigkeit ausgeübt (d. h., die Verbraucherinsolvenz ist in erster Linie für Sozialhilfeempfänger, Hartz IV-Empfänger, Hartz II-Empfänger, Rentner, Arbeitnehmer etc. geeignet)
  • Sie als ehemaliger Kleingewerbebetreiber keine Forderungen aus einem Arbeitnehmerverhältnis haben und sich die Anzahl Ihrer Gläubiger in einem bestimmten Rahmen bewegen

Unsere Kanzlei überprüft gerne für Sie, ob für Sie ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer anschließenden Restschuldbefreiung in Frage kommt.

Einige Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:

Verkehrsrecht

Zu Fragen wie ? ich war in einem Verkehrsunfall verwickelt, wie verhalte ich mich jetzt richtig? Wie mache ich meinen Schaden richtig beim Gegner geltend? Wie und in welcher Höhe kann ich Schmerzensgeld erhalten? Mein Auto wurde in dem Unfall stark beschädigt, kann ich von dem Unfallverursacher ein neues Auto verlangen oder muss ich mein altes Auto reparieren lassen?? etc., können wir Ihnen die richtigen Antworten geben und für Sie die Angelegenheit aussergerichtlich- als auch gerichtlich regeln.

Sie haben zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten, daß Sie zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel überfahren haben oder man Sie sogar wegen Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) angezeigt hat? Ihnen soll der Führerschein entzogen werden oder ihr Punktestand in Flensburg hat eine bedrohliche Höhe erreicht, Sie aber auf Ihren Führerschein (beruflich) angewiesen sind, können wir Sie effektiv beraten und Sie in einem Ermittlungs- als auch Gerichtsverfahren vertreten.

Mietrecht und Zwangsversteigerungsrecht

Das Mietrecht gehört zu den elementaren Bereichen des Lebens. Es finden sich hier vielfältige Probleme, wie zum Beispiel ordentliche und außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses einschließlich der Kündigungsfrist, Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage oder Zahlungsklage, Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung und einer Mieterhöhung, Untervermietung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur), Mietereinbauten, Fragen zu Kaution oder Modernisierung, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung einer Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Zu den genannten Problemkreisen berät Sie Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy umfassend und kompetent. Er steht Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und Ansprüche zur Seite. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages heranziehen. Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy hat in diesem Zusammenhang Mandanten in diverse Verfahren betreut, in welchen die Gegner vom Mieterverein, Vermieterverbund als auch Kollegen, welche Fachanwalt für Mietrecht waren, vertreten waren.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Juristen ist das Zwangsversteigerungsrecht. Dieses zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten mit Immobilienbezug, da hier das Grundstücks- und Grundbuchrecht, das allgemeine Vollstreckungsrecht und nicht zuletzt das Zwangsversteigerungsrecht im eigentlichen Sinne eng miteinander verknüpft sind. Sowohl die Gläubiger als auch die Eigentümer der Immobilie und die Bietinteressenten unterschätzen oftmals die Komplexität dieses Rechtsgebietes und die Fülle an Möglichkeiten zur Wahrnehmung der eigenen Interessen. Insbesondere werden jedoch die Risiken in der Regel unterschätzt.

Betreuungsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist auch in Deutschland sowohl als gesetzlicher Betreuer als auch als ehrenamtlicher Betreuer bei diversen Gerichten tätig gewesen. Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn es notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig besorgen kann. Vom Betreuungsrecht sind von daher betroffen, Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deswegen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass auch für junge Menschen eine Betreuung notwendig wäre, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Gericht legt den Umfang fest, in dessen Rahmen der Betreuer die fremden Angelegenheiten zu regeln hat. Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy hat im Rahmen seiner erfolgreichen betreuerrechtlichen Tätigkeiten bisher dafür gesorgt, dass dem Betroffenen den notwendigen Schutz gewährt wurde, aber auch ein großmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten geblieben ist. Das persönliche Wohlergehen des Betreuten steht stets im Vordergrund der Tätigkeit unserer Kanzlei. Zusätzlich haben die Betreuten und deren Angehörige bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy die Möglichkeit, dass deren kulturelle, religiöse Freiheit eine besondere Berücksichtigung findet. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Angehörigen und betreuten Personen, daher die bestmögliche Betreuungsmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.

Abmahnung

Mit einer Abmahnung, oft auch als Abmahnungsschreiben bezeichnet, fordert eine Person, der Abmahner, eine andere Person, den Abgemahnten, dazu auf, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen oder vorzunehmen. Mit einer Abmahnung wird dabei das Ziel verfolgt, Streitigkeiten möglichst kostengünstig und ohne Beteiligung des Gerichts beizulegen. In den meisten Fällen ist eine Abmahnung daher mit einer Geldforderung in Höhe der entstandenen Kosten verbunden, welche der Abgemahnte zu übernehmen hat. Zum Einsatz kommt eine Abmahnung grundsätzlich bei allen zivilrechtlichen Unterlassungs-ansprüchen und gegenseitigen Verträgen. In den Bereichen des Arbeitsrechts, Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes hat die Abmahnung jedoch besondere Bedeutung erlangt.

Einige Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:

Warum uns wählen!

Erfahrene Rechtsberatung und maßgeschneiderte Lösungen durch internationale Expertise und transparente Kommunikation.

Über zwei Jahrzehnte erfolgreiche Erfahrung in verschiedenen Rechtsbereichen.

Maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Bedürfnisse jedes Mandanten.

Mehrsprachigkeit und Kenntnis der Rechtssysteme im Iran und in Deutschland.

Bereitstellung rechtlicher Dienstleistungen auf höchstem Niveau von Ehrlichkeit und Transparenz.

Asylrecht

Wer in Deutschland Asyl erhält, erhält einen Aufenthaltstitel für Deutschland und darf demnach in Deutschland bleiben und wird (vorerst) nicht abgeschoben. Wichtig ist demnach zu wissen, wer Asyl beantragen darf:

Einige Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:

Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht

© 2025 Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Iranbomy

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