Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Iranbomy

DR. DR. IRANBOMYEinbürgerung -
Doppelte Staatsangehörigkeit

Völkerrechtlich stellt die effektive Staatsangehörigkeit das rechtliche Band dar, welches der Beziehung von Individuum und Staat Ausdruck verleiht und das Individuum zum Staatsvolk zusammenfasst. Art. 15 formuliert das Recht eines jeden Individuums seine oder ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln. Dieses Rechts beinhaltet den Erwerb einer Staatsangehörigkeit, die Beibehaltung dieser Staatsangehörigkeit und auch den Wechsel der Staatsangehörigkeit.Der dritte Aspekt, der Wechsel der Staatsangehörigkeit ist nicht einheitlich im Europäischen Übereinkommen für Staatsangehörigkeit geregelt, während er in der Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen in Art. XIX, die Rassendiskriminierungskonvention in Art. 9 und die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Art. 18 deutlich zur Geltung kommt.

Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:
Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.“
Abs. 2: „Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“

Das Recht auf Einbürgerung ist als Menschenrecht auf Staatsangehörigkeit festgelegt, wobei es dafür keine völkerrechtliche Verbindlichkeit gibt, da es sich um eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen handelt.

In Amerika hingegen ist das Menschenrecht auf Staatsangehörigkeit festgelegt : “It is generally accepted today that nationality is an inherent right of all human beings”.

Souveräne Staaten haben dank der Menschenrechte deren konservative Barrieren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit geändert, um damit den Erhalt der Einigkeit, des Rechts und des Friedens zu sichern.

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Die Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft ist etwas Besonderes, denn mit ihr sind auch weiteren staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten verbunden. Doppelte Staatsbürgerschaft ist auch ein besonderer Ausdruck von Teilhabe. Teilhabe ist keine Einbahnstraße, sondern dass wir gemeinsam unsere staatliche und gesellschaftliche Gemeinschaft bilden dürfen. Die Naturalisation ist deshalb auch eine Anerkennung unserer vielfältigen Gesellschaft. Deutschland ist ein Einwanderungsland und ist auf eine schnelle Einbürgerung angewiesen. Das ist ein richtiges und wichtiges Zeichen – gerade auch mit Blick auf den Fachkräftemangel. Mit Ermöglichen schnelleren Einbürgerungsverfahren kann ein wichtiges Signal der Offenheit geschaffen werden und wir schaffen einen Anreiz für weitere und schnellere und effektive Integration. Demokratie und Stadtgesellschaft kann durch schnellere Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft vitalisiert werden. Dafür machen wir uns Stark für Sie und ein starkes Deutschland.

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